13.06.2019Allgemein0

Seit geraumer Zeit nutzen Unternehmen WhatsApp zum Versand von Newslettern. Diese Maßnahme kann höchst effektiv sein: im Schnitt werden empfangene Nachrichten über WhatsApp zu 95% geöffnet. Bei E-Mail-Newslettern hingegen kann eine durchschnittliche Öffnungsrate von nur 30% festgehalten werden, was deutlich macht, welcher Kanal wohl mehr Leser erreicht.

Spätestens durch die Veröffentlichung der WhatsApp for Business-App für Android Betriebssysteme wurde vielen Unternehmern bewusst, dass WhatsApp für den geschäftlichen Zweck enorme Potentiale bieten kann. Nicht nur, dass in der Business-App Infos zum eigenen Unternehmen hinterlegt werden können. Es ist zudem möglich, Chats mit Kunden zu labeln, Statistiken abzurufen oder auch einen Messenger-Bot einzurichten und diesen mit Interessenten und Kunden kommunizieren zu lassen.

Da unter den Business-Usern das Versenden von Newslettern mittlerweile als beliebte Marketing-Maßnahme eingesetzt wird, haben Entwickler für diesen Zweck Software-Lösungen programmiert, die neben Analyse-Funktionen auch Automatismen für den Newsletter-Versand zur Verfügung stellen.

Dies ist allerdings nicht ganz im Sinne des Mutterunternehmens Facebook, das nun eine neue Version der Nutzungsrichtlinien erstellt hat. In dieser wird unter Anderem beschrieben, dass die Nutzung von WhatsApp hauptsächlich auf private Zwecke ausgelegt ist und jegliche Art von Kettenbriefen, Newslettern oder der automatisierte Versand von Nachrichten verboten ist. Die neuen Richtlinien treten voraussichtlich am 07.12.2019 in Kraft.

Was heißt das nun für den Versand von Newslettern oder die Kommunikation als Business-User?

WhatsApp stand von Beginn an in der Kritik – bezogen auf den Datenschutz. Denn die Verwendung von WhatsApp setzt voraus, dass der App Zugriff auf das Telefonbuch und der Datenabgleich der gespeicherten Kontakte mit den Facebook-Servern gestattet wird. Da hierfür eine Einwilligung jedes einzelnen Kontakts gesetzlich notwendig ist, dies in der Praxis allerdings nicht beachtet wird (da zu kompliziert), liegt genau genommen für jeden Kontakt ein Datenschutzverstoß des App-Nutzers vor.

Daher wäre die Nutzung von WhatsApp für Business-User zunächst nur möglich, wenn WhatsApp kein Import von Kontakten aus dem Telefonbuch / aus der Kontakte-App des verwendeten Geräts gewährt wird. Die Kommunikation mittels WhatsApp unter Berücksichtigung dieses Punktes wäre dann grundsätzlich kein Problem (Verschiedene Quellen, keine Gewähr für die Aktualität/Richtigkeit).

Da von WhatsApp allerdings durch die neuen Bestimmungen das Versenden von Newslettern untersagt wird, können Sie diesen Kanal wohl für die Zukunft abschreiben. Bevor dies geschieht empfiehlt es sich, mittels Double Opt-In die Genehmigung Ihrer bisherigen WhatsApp-Newsletter-Abonnenten einzuholen, diese weiterhin mit Newslettern über einen anderen Kanal zu bespielen. Auch wenn die Öffnungsrate bei E-Mails deutlich geringer als die von WhatsApp ist, so schneidet sie dennoch deutlich besser ab als über andere Kanäle. Aus diesem Grund bieten wir als Agentur auch Newsletter-Marketing als Leistung für unsere Kunden an. Neben der Erstellung von Grafiken und Inhalten richten wir für Kunden das Newsletter-Tool ein, nehmen alle Einstellungen vor, Erstellen Eintragungsformulare und optimieren E-Mail-Marketing Kampagnen, damit Sie nicht nur Newsletter an Ihre Interessenten versenden, sondern gleichzeitig angebotene Leistungen besser verkaufen können.

Sollten Sie noch nicht im Bereich E-Mail-Marketing aufgestellt sein, können Sie sich gerne einen Testaccount anlegen und das Newsletter-Tool „CleverReach“ einmal unverbindlich testen:
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